Die Naturhocker

Erlebnis und Natur Pädagogik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Daniel Zauner

Die Naturhocker KG
Maierwiesweg 6a
5023 Salzburg
FN 620613 t

 

 

Teilnahmevereinbarung geltend für alle Veranstaltungen der „Die Naturhocker KG“, Maierwiesweg 6a, 5023 Salzburg. Die Anmeldung für die Veranstaltungen erfolgt per Mail an daniel@naturhocker.at oder telefonisch unter 0650/8888202. 

 

§1 Anmeldung

Anmeldungen für Kurse, Workshops und sonstige Veranstaltungen, welche durch die Naturhocker KG angeboten werden, sind ausschließlich in Schriftform oder, falls telefonisch, nur durch schriftliche Bestätigung gültig. Reservierungen können auch durch das auf der Homepage vorhandene Anmeldungsformular erfolgen und durch die Zahlung der Veranstaltungsgebühr gesichert werden. Die Teilnahme/Anmeldung wird jedoch erst durch die Überweisung oder Barzahlung der gesamten Veranstaltungskosten gültig. Plätze werden chronologisch, nach Eingang der Teilnahmegebühr, vergeben. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin ist dazu verpflichtet, bei Veranstaltungsstart den Teilnahmebogen auszufüllen.

Die Naturhocker KG behält sich das Recht vor, nicht fristgerecht bezahlte Buchungen zu stornieren. Das ist nötig, damit die Plätze wieder frei werden für andere TeilnehmerInnen, die gerne zu unseren Veranstaltungen kommen würden. Die Naturhocker KG behält sich das Recht vor, Anmeldung bzw. Teilnahmen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§2 Veranstaltungskosten & Beitrag

 

Veranstaltungsbeiträge sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Hierzu gibt es die Möglichkeit die Veranstaltungskosten bar zu übermitteln oder auf das Unternehmenskonto zu überweisen:

Inhaber Die Naturhocker KG
IBAN AT87 1400 0570 1015 8089
BIC BAWAATWW

Verwendungs-

zweck

Rechnungsnummer

 

§3 Rücktritt/Widerruf

 

Bei zeitlich nicht festgelegten Veranstaltungen, kann das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen ausgeübt werden. Wenn du bei uns eine entsprechende Veranstaltung buchst, gehst du einen Vertrag ein. Du hast das Recht diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, verwende bitte folgendes FORMULAR. Du kannst uns die Daten, welche in diesem Formular abgefragt werden, allerdings auch per Post übermitteln an „Die Naturhocker KG“, Maierwiesweg 6a, 5023 Salzburg“. Wenn du bei uns deine Buchung fristgerecht widerrufst, müssen wir dir alle Zahlungen die du für die Widerrufene Veranstaltung getätigt hast binnen 14 Tage zurücküberweisen (ab Widerruf). Dadurch entsteht keine Bearbeitungsgebühr, du bekommst den Betrag in vollem Umfang zurück. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfristen erfolgt, so muss ein angemessener Teilbetrag gezahlt werden der den Stornobedingungen §4 zu entnehmen ist.

 

Für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden,
sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter

Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG), besteht kein Rücktrittsrecht für Verbraucher und jede Buchung ab Vertragsabschluss bindend ist.

 

Auch für Unternehmen, die zum Beispiel ein Teambuildingseminar oder einen Firmenworkshop buchen, gilt das Rücktrittsrecht nicht.

 

§4 Stornierung

Erreicht uns Deine Stornierung mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so erstattet dir Die Naturhocker KG die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr, abzüglich € 30 Euro Bearbeitungskosten.

Bei einer Stornierung zwischen 30 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Naturhocker KG 50% der Veranstaltungskosten. Bei einer kurzfristigen Stornierung (7 Tage vor der Veranstaltung) behält sich die Naturhocker KG vor, die gezahlten Veranstaltungskosten nicht zu refundieren. Ebenso findet keine Rückerstattung statt, wenn die Veranstaltung oder Veranstaltungsserie bereits begonnen hat, oder der/die TeilnehmerIn nicht erscheint.

Seitens der Naturhocker KG besteht bei Vorliegen besonderer persönlicher Gründe des Teilnehmers oder der Teilnehmerin für eine Unterbrechung der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsserie grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, wobei dafür aber eine schriftliche Sondervereinbarung mit der Naturhocker KG abzuschließen ist, in der die genauen Bedingungen einer solchen Unterbrechung individuell auszuhandeln sind.

 

§5 Ausfälle & Höhere Gewalt bei Veranstaltungen

Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund von höherer Gewalt aus (z.B. Unwetter, Katastrophen, Gefahr im Verzug) werden alle Teilnehmer umgehend darüber informiert und die geleisteten Veranstaltungsgebühr rückerstattet bzw., sofern dies möglich ist, für den Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung gutgeschrieben Dies gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits begonnen haben, in so einem Fall entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Sollte alternativ eine andere Veranstaltung gewählt werden, und dessen Veranstaltungskosten über- oder unterschreiten, ist der Differenzbetrag als Gutschrift (Teilnehmer) oder Nachforderung (Naturhocker KG) zu behandeln.

Die Naturhocker KG behält sich außerdem das Recht vor, TeilnehmerInnen, welche durch fahrlässiges Handeln bzw. Gefährdung von Mensch, Natur und Vereinseinrichtung bei einer Veranstaltung, dessen Teilnahme sofort zu beenden, wodurch auch keinerlei Ansprüche, von Seiten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin an die Naturhocker KG erhoben werden können. (siehe § 5 Haftung)

 

§6 Haftung

Der Teilnehmer/ Die Teilnehmerin bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtigter, Vormund, etc.) bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie in geistig und körperlich fähig ist, an der jeweiligen Veranstaltung und deren Anforderungen teil zu nehmen. Bei Krankheit, Behinderung, Medikamenteneinnahme und dgl. ist die Naturhocker KG bzw. die Kursleitung zu informieren, wobei es sich die Naturhocker KG vorbehält, in welchem Umfang der Teilnehmer, die Teilnehmerin an der Veranstaltung teilnehmen kann. Mit Unterzeichnung des Teilnehmerantrags übernimmt das der Teilnehmer, die Teilnehmerin bzw.  der/die gesetzliche Vertreterin die Haftung für alle, in § 5Haftung, genannten Punkten. Bei allen Veranstaltungen ist die Veranstaltungsleitung angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen, Unfällen und dergleichen zu vermeiden. Es besteht die Pflicht, des Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreters, die Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Darüber hinaus besteht die Eigenverantwortlichkeit für alle TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche Vertreterin, bei allen Vereinsveranstaltungen, wodurch eine Haftung für sämtliche Schäden (Sachschäden, Personenschäden, Gesundheit etc.) durch die Naturhocker KG ausgeschlossen ist. Weiters übernimmt die KG für mitgebrachte Wertgegenstände (Geldtasche, Handy, etc.)  keinerlei Haftung. Der Konsum von Alkohol und Drogen wird untersagt.

Zuwiderhandlungen werden durch Aufforderung des jeweiligen Teilnehmers zum Verlassen der Veranstaltung und des Veranstaltungsgeländes geahndet, welche durch die Veranstaltungsleitung ausgesprochen werden kann und zugleich eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ausgeschlossen wird.

 

§7 Fotonutzungsrechte und Datenschutz

Auf unserem Formular, das vor Beginn einer Veranstaltung entweder noch ausgefüllt werden muss, oder nur mehr auf Vollständigkeit und Aktualität der Daten kontrolliert werden muss, kannst du es uns erlauben Fotos von dir bzw. von deinem Kind zur Eigenwerbung zu nutzen. Dazu gehört das Einbinden und Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B.: auf unserer Homepage, Soziale Medien wie Facebook, Instagramm etc.).

Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder bzw. Erwachsene bevor wie Aufnahmen machen und wofür wir die verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass bei großflächigen Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht widersprochen werden kann.

 

§8 Mitwirkungspflicht bei Veranstaltungen im Freien

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei unseren Veranstaltungen im Freien die Natur weitgehend zu schonen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch die Handlungen des Teilnehmers keine Schäden an älteren Bäumen entstehen. Aber auch die übrige Botanik ist schonend zu behandeln und das Abschneiden von Gehölzen benötigt die Zustimmung des Kursleiters. Der Teilnehmer ist auch dazu aufgefordert aktiv auf den Kursleiter oder einen Mitarbeiter zuzugehen, wenn es Grund zu Beanstandung oder Mängel an der Ausrüstung gibt. Der Kursteilnehmer hat alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst geringgehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Kursleiter bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Kursleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.

 

§9 Gerichtsstand

Soweit sich aus zwingendem Recht nicht anderes ergibt, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg.

Es gilt österreichisches Recht. Stand: April 2024